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Richtlinien für den Energieausweis nach EnEV 2014

Sowohl für Eigentümer als auch für Makler gibt es verschärfte Anforderungen für Immobilienanzeigen

Ab sofort sind Eigentümer und Makler, die eine Immobilie zum Kauf oder zur Vermietung anbieten, verpflichtet, die entsprechende Anzeige im Immobilienportal um wichtige Hinweise zu erweitern.

Anzeigen müssen nun folgende Angaben und Informationen enthalten:

 

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Verbrauchsausweis nach §19 EnEV

 Laut Gesetzgeber gilt der Verbrauchsausweis für folgende Gebäude:

Für Neubauten und alle hier nicht aufgeführten Gebäude ist der Energiebedarfsausweis erforderlich.

Der Bedarfsausweis nach §18 EnEV